Unterstützung im Datenschutz
Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) nach DSGVO
Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verunsichern weiterhin
viele Unternehmen und Webseiten-Betreiber.
Welche Regelungen betreffen uns? Was müssen wir überhaupt tun? Müssen wir Angst vor Bußgeldern haben? Und wo sollen wir überhaupt anfangen?
Keine Panik!
Wir bieten Klarheit und Unterstützung. Wir helfen Ihnen beim Datenschutz den Durchblick zu bewahren und die Anforderungen an Ihre Organisation zu verstehen und korrekt umzusetzen
~ WIE KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN? ~
Wir stehen für eine individuelle, persönliche Betreuung, die sich ganz auf das konzentriert, was Sie wirklich brauchen, um die Anforderungen des Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen oder Verein korrekt umsetzen zu können.
Identifizierung Ihrer Datenschutzanforderungen
Zwar muss nicht jedes Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen, aber die Anforderungen der DSGVO gelten trotzdem für alle. Wir unterstützen Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Gemeinsam analysieren wir mit Ihnen die spezifischen Pflichten, die sich aus der DSGVO speziell für Ihr Unternehmen ergeben. Dabei überprüfen wir Ihre Betriebsprozesse, führen eine initiale Risikoanalyse durch und erstellen einen Maßnahmekatalog für die weitere Umsetzung.
Kompetenz durch Erfahrung
Mit über 25 Jahren Berufserfahrung im IT-Bereich, biete ich eine umfangreiche Praxiserfahrung in der Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten. Kunden- und zielorientiertes Handeln steht hierbei stets an erster Stelle. Unser Netzwerk aus Experten mit umfangreichem Datenschutzwissen gewährleistet umfassende Beratung. Die Qualifikation zum externen Datenschutzbeauftragten (IHK) nach DSGVO rundet unser Profil ab. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Datenschutzanforderungen professionell zu erfüllen.
Umsetzung der Maßnahmen & Dokumentation
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres individuellen Datenschutzkonzeptes. Dabei überprüfen wir Ihre Betriebsprozesse, die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten, sorgen für die Schulung ihrer Mitarbeiter und erstellen auf Wunsch die notwendigen Dokumentationen, wie das Verarbeitungsverzeichnis, Lösch- und Backup-Konzepte, sowie den Katalog technischer und organisatorischer Maßnahmen. Zudem unterstützen wir Sie tatkräftig bei der Umsetzung aller weitern Informations- und Dokumentationspflichten.
Kontinuierliche Betreuung
Die DSGVO lässt weiterhin viele Fragen offen. Wir bieten Ihnen kontinuierliche Betreuung und informieren Sie proaktiv über Neuerungen. Auf Wunsch stellen wir auch den externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Organisation. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine nachhaltige Umsetzung Ihrer Datenschutzanforderungen. Wichtig: Unser Angebot stellt keine Rechtsberatung dar – vielmehr unterstützen wir Sie bei der technisch-organisatorischen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß der DSGVO.
ERSTANALYSE
Bestandsaufnahme
Schritt #1
UMSETZUNG
Schritt #2
BETREUUNG
Schritt #3
Der erste Schritt ist ein individuelles Gespräch, um die notwendigen Maßnahmen gemeinsam zu identifizieren. So können Sie oft schon erste Schritte eigenständig umsetzen. Nach der Erstanalyse erstellen wir einen maßgeschneiderten Maßnahmenkatalog, inklusive Risikoanalyse und einem konkreten Angebot für die Umsetzung der notwendigen Aktivitäten. Somit sind Sie in der Lage alle weiteren Schritte sowie den Umfang unserer Unterstützung nach Ihrem Bedarf zu bestimmen.
Für detailliertere Informationen zu unseren Angeboten und unserem Vorgehen, informieren Sie sich auf den folgenden Seiten:
Unser Angebot für Unternehmen
Unser Angebot für Vereine
~ WARUM IST DATENSCHUTZ SO WICHTIG? ~
Die DSGVO regelt in erster Linie die Verarbeitung von personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden, Organisationen und Vereine. Sie ist EU-weit gültig und löst weitgehend nationales Recht ab.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) verabschiedet, welches einzelne Punkte der DSGVO konkretisiert.
Das Gesetz stärkt das persönliche Recht auf Selbstbestimmung, indem es Unternehmen u.a. dazu verpflichtet, nur notwendige Daten zu speichern, nachweisbare Einwilligungen einzuholen und das „Recht auf Vergessen“ zu gewährleisten. (d.h. Unternehmen sind verpflichtet, auf Wunsch personenbezogene Daten zu löschen – insofern es keine andere Rechtsgrundlage zur Speicherung der Daten gibt).
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmensprozesse zu analysieren und Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO zu ergreifen.
Kontaktieren Sie uns jetzt.
~ KONTAKT ~
Daniel Nübling
Sophienstraße 120
76135 Karlsruhe
Tel: 0157 87 17 22 23
info [ät] dnuebling.de
info [ät] datenschutzexperte-karlsruhe.de
Erfahrung die für sich spricht:
- Über 25 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich
- Erfahrener Produktmanager und IT-Berater
- Externer Datenschutzerbeauftragter (IHK) nach DSGVO
- Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD) e.V.
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