Externer Datenschutzbeauftragter

Unterstützung im Datenschutz

Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen oder Verein.

Kontakt aufnehmen
Wehende Europaflagge in Grüntönen

Keine Panik!

Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verunsichern weiterhin viele Unternehmen und Webseiten-Betreiber.

  • Welche Regelungen betreffen uns?
  • Was müssen wir überhaupt tun?
  • Müssen wir Angst vor Bußgeldern haben?
  • Und wo sollen wir überhaupt anfangen?

Klarheit und Unterstützung: Damit Sie beim Datenschutz den Durchblick bewahren und die Anforderungen an Ihre Organisation verstehen und korrekt umsetzen.

Unterstützung in drei Schritten

Individuelle, persönliche Betreuung, die sich ganz auf das konzentriert, was Sie wirklich brauchen, um die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen oder Verein korrekt umzusetzen.

  1. Erstanalyse

    Identifizierung Ihrer Datenschutzanforderungen

    Zwar muss nicht jedes Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen, aber die Anforderungen der DSGVO gelten trotzdem für alle. Gemeinsam werden die spezifischen Pflichten analysiert, die sich aus der DSGVO für das Unternehmen ergeben. Dabei werden die Betriebsprozesse überprüft, eine initiale Risikoanalyse durchgeführt und ein Maßnahmenkatalog für die weitere Umsetzung erstellt.

  2. Umsetzung

    Maßnahmen & Dokumentation

    Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Datenschutzkonzeptes. Überprüft werden die Betriebsprozesse und die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten; hinzu kommen die Schulung der Mitarbeiter und auf Wunsch die notwendigen Dokumentationen, wie das Verarbeitungsverzeichnis, Lösch- und Backup-Konzepte sowie der Katalog technischer und organisatorischer Maßnahmen. Auch bei der Umsetzung aller weiteren Informations- und Dokumentationspflichten wird tatkräftig unterstützt.

  3. Betreuung

    Kontinuierliche Betreuung

    Die DSGVO lässt weiterhin viele Fragen offen. Eine kontinuierliche Betreuung hält Sie proaktiv über Neuerungen auf dem Laufenden. Auf Wunsch ist auch die Übernahme der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten für Ihre Organisation möglich.

Am Anfang steht ein individuelles Gespräch, um die notwendigen Maßnahmen gemeinsam zu identifizieren. So lassen sich oft schon erste Schritte eigenständig umsetzen. Nach der Erstanalyse folgen ein maßgeschneiderter Maßnahmenkatalog inklusive Risikoanalyse und ein konkretes Angebot für die Umsetzung der notwendigen Aktivitäten. Umfang und Tiefe der weiteren Unterstützung bestimmen Sie dabei nach Ihrem Bedarf.

Wichtig: Das Angebot stellt keine Rechtsberatung dar – vielmehr geht es um die technisch-organisatorische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß DSGVO.

Für Unternehmen und Vereine

  • Für Unternehmen

    Nicht jedes Unternehmen braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, aber die Anforderungen der DSGVO gelten für alle. Schon einfache Adresslisten von Kunden oder Lieferanten und die Daten von Mitarbeitern fallen darunter.

    Angebot für Unternehmen
  • Für Vereine

    Fast alle Vereine erheben personenbezogene Daten ihrer Mitglieder oder Mitarbeiter. Neben der individuellen Betreuung gibt es für Vereine einen halbtägigen DSGVO-Workshop als Hilfe zur Selbsthilfe.

    Angebot für Vereine
  • Häufig gestellte Fragen

    Antworten auf typische Fragen: Was ist ein Datenschutzbeauftragter? Wann ist einer erforderlich? Was sind personenbezogene Daten, und welche Folgen haben Verstöße?

    Zu den Fragen

Warum ist Datenschutz so wichtig?

Die DSGVO regelt in erster Linie die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden, Organisationen und Vereine. Sie ist EU-weit gültig und löst weitgehend nationales Recht ab.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Ergänzend gilt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches einzelne Punkte der DSGVO konkretisiert.

Das Gesetz stärkt das persönliche Recht auf Selbstbestimmung, indem es Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet, nur notwendige Daten zu speichern, nachweisbare Einwilligungen einzuholen und das „Recht auf Vergessen“ zu gewährleisten. Das heißt: Personenbezogene Daten sind auf Wunsch zu löschen, sofern es keine andere Rechtsgrundlage zur Speicherung gibt.

Bei der Analyse der Unternehmensprozesse und der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO unterstützt die Beratung.

Erfahrung, die für sich spricht

  • Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) nach DSGVO
  • Seit 2018 als externer Datenschutzbeauftragter tätig
  • Umfangreiche Erfahrung aus Datenschutz- und Compliance-Projekten im Konzernumfeld
  • Langjährige Erfahrung als Produktmanager und IT-Berater
  • Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD e. V.)

Datenschutz ist selten nur eine Rechtsfrage. Er betrifft Prozesse, Technik und Menschen. Durch meine umfangreiche Praxiserfahrung in der Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten übersetze ich rechtliche Anforderungen in Maßnahmen, die zu Ihrem Alltag passen, und erkläre sie verständlich: von den Fachabteilungen bis zur Geschäftsführung.

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen und die Datenschutzanforderungen gemeinsam umsetzen.

Daniel Nübling

Sophienstraße 120
76135 Karlsruhe
Telefon
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info [at] datenschutzexperte-karlsruhe [punkt] de