Unterstützung im Datenschutz
Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) nach DSGVO
Seit Mai 2018 verunsichern die neuen Datenschutz-Regelungen
viele Unternehmen und Webseiten-Betreiber.
Welche Regelungen betreffen uns? Was müssen wir überhaupt tun? Können wir das selbst machen? Muss ich Angst vor Bußgeldern haben?
Keine Panik!
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Datenschutz den Durchblick zu bewahren und die neuen Anforderungen an Ihr Unternehmen zu verstehen und korrekt umzusetzen
~ WIE KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN? ~
Wir stehen für eine individuelle, persönliche Betreuung, die sich ganz auf das konzentriert, was Sie wirklich brauchen, um die Anforderungen des Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) in Ihrem Unternehmen oder Verein korrekt umsetzen zu können.
Zwar muss nicht jedes Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen, aber die Anforderungen der DSGVO gelten trotzdem für alle. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die Pflichten, die sich aus der DSGVO und dem BDSG(neu), speziell für Ihr Unternehmen ergeben. Dabei überprüfen wir Ihre Betriebsprozesse, führen eine initiale Risikoanalyse durch und erstellen einen Maßnahmekatalog für die weitere Umsetzung.
Mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Bereich Medien und IT, biete ich eine umfangreiche Praxiserfahrung in der Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten. Kunden- und zielorientiertes Handeln steht hierbei stets an erster Stelle. Zudem arbeiten wir in einem Netzwerk von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, die alle über ein umfangreiches Wissen im Bereich Datenschutz verfügen. Eine Qualifikation zum externen Datenschutzbeauftragten (IHK) nach DSGVO runden die Qualifikation ab.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres individuellen Datenschutzkonzeptes. Wir überprüfen Ihre Betriebsprozesse, die datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten, sorgen für die Schulung ihrer Mitarbeiter und übernehmen auf Wunsch federführend unter anderem die Erstellung der erforderlichen Arbeitsverzeichnisse, Lösch- und Backup-Konzepte, den Aufbau des Katalogs der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie dem Verzeichnis Ihrer Auftragsdatenverarbeiter (ADV).
Vieles ist in der DSGVO recht schwammig formuliert, so dass eine Konkretisierung erst im Laufe der nächsten Monate und Jahre durch entsprechende Rechtssprechung stattfinden wird. Zudem verlangt das Gesetz eine gewisse Versionierung, was eine regelmäßige Überprüfung der beschlossenen Maßnahmen nötig macht. Daher bieten wir unseren Kunden eine kontinuierliche Betreuung, in der wir Sie proaktiv über Neuerungen informieren. Auf Wunsch stellen wir für Ihr Unternehmen auch den externen Datenschutzbeauftragten.
ERSTANALYSE
Bestandsaufnahme
Schritt #1
UMSETZUNG
Schritt #2
BETREUUNG
Schritt #3
Am Anfang steht immer ein individuelles Gespräch, das uns hilft die notwendigen Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen zu identifizieren. Somit können Sie oft schon erste Maßnahmen eigenständig umsetzen. Als Ergebnis der Erstanalyse erstellen wir für Sie einen individuellen Maßnahmenkatalog inklusive einer Risikoanalyse und einem konkreten Angebot zur Umsetzung der notwendigen Aktivitäten. Somit können Sie alle weiteren Schritte und den Umfang unserer Unterstützung ganz nach Ihrem Bedarf bestimmen.
Für detailliertere Informationen zu unseren Angeboten und unserem Vorgehen, informieren Sie sich auf den folgenden Seiten:
Unser Angebot für Unternehmen
Unser Angebot für Vereine
~ WARUM IST DATENSCHUTZ SO WICHTIG? ~
Die DSGVO regelt in erster Linie die Verarbeitung von personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden, Organisationen und Vereine. Sie ist EU-weit gültig und löst weitgehend nationales Recht ab.
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) verabschiedet, welches einzelne Punkte der DSGVO konkretisiert.
Das Gesetz möchte das persönliche Recht auf Selbstbestimmung stärken. So dürfen u.a. von Unternehmen nur noch die wirklich benötigten Daten gespeichert werden, die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten muss nachweisbar vorliegen und die Nutzer bekommen durch die DSGVO auch ein „Recht auf Vergessen“, d.h. Unternehmen sind verpflichtet, auf Wunsch personenbezogene Daten zu löschen (insofern es keine andere Rechtsgrundlage zur Speicherung der Daten gibt).
Wir helfen Ihnen sämtliche Prozesse und Begebenheiten im eigenen Unternehmen zu analysieren und ggf. Maßnahmen zu beschließen, um den neuen Vorschriften der DSGVO Folge zu leisten.
Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.

~ WER WIRD SIND ~

Social Media Managerin, Datenschutzerbeauftragter (IHK) nach DSGVO

Business Consultant, IT-Projektmanager, Datenschutzerbeauftragter (IHK) nach DSGVO
- Über 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Web-Technologien und Multimedia
- Davon über 15 Jahre im Bereich Webhosting und Cloud Business
- Erfahrener Produktmanager und IT-Berater
- Umfangreiche Erfahrung im Bereich Prozessoptimierung und Projektmanagement
- Experte im Bereich Datenschutz
- Externer Datenschutzerbeauftragter (IHK) nach DSGVO
- Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschland (BvD) e.V.
~ KONTAKT ~

Daniel Nübling
Sophienstraße 120
76135 Karlsruhe
Tel: 0157 87 17 22 23
info [ät] dnuebling.de
info [ät] datenschutzexperte-karlsruhe.de
Copyright: Daniel Nübling, 2018 | Impressum | Datenschutzerklärung