Unterstützung im Datenschutz

Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) nach DSGVO

~ DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN ~

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Umfang der Anforderungen an Ihr Unternehmen hängt von der Art und Menge der personenbezogenen Daten ab. Selbst einfache Adresslisten von Kunden oder Lieferanten und die Daten Ihrer Mitarbeiter fallen unter die neuen Bestimmungen. Und je mehr Daten erfasst werden, desto komplexer wird es.

Nicht jedes Unternehmen braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, aber die Anforderungen der DSGVO gelten für alle. Der Umfang der Regelungen und die teilweise unbestimmte Formulierungen erschweren es sich selbst in das Thema einzuarbeiten – die Regelungen sind oft einfach zu komplex und schwer verständlich. Hier kommen wir ins Spiel: Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die spezifischen datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Die neuen Regelungen gelten rechtlich für alle Unternehmen, daher  müssen Sie sich in jedem Fall um den Datenschutz kümmern – Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Datenschutzanforderungen zu meistern.

 

~ WIE WIR IHNEN HELFEN ~

Unser Angebot gliedert sich in drei Bereiche: Erstanalyse, Umsetzung und Betreuung.

Am Anfang steht immer die Erstanalyse, die einen individuellen Maßnahmenkatalog, inklusive Risikoabschätzung zum Ziel hat. Abschließend können wir Ihnen auf dieser Grundlage ein Angebot für die Umsetzung unterbreiten. Sie können damit individuell festlegen, ob und inwieweit Sie unsere Hilfe bei der Umsetzung benötigen. Optional können Sie auch eine kontinuierliche Betreuung in Anspruch nehmen.

ERSTANALYSE

Bestandsaufnahme
Schritt #1

In einem initialen Gespräch lernen wir Sie und Ihr Unternehmen kennen. Auf Basis dieser Bestandsaufnahme können wir bereits abschätzen wie umfangreich die Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen sein wird und Ihnen ein erstes Angebot unterbreiten.

  • Initiale Bestandsaufnahme
  • Einführung in das Thema Datenschutz, DSGVO und BDSG
  • Vorstellung der umzusetzenden datenschutzrelevanten Prozesse nach DSGVO
  • Einschätzung der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) nach §38 BDSG(neu)
  • Einschätzung bzgl. der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art.9 DSGVO)
  • Initiale Risikoeinschätzung
  • Prüfung auf Anforderungen der NIS-2 Richtlinie

UMSETZUNG

Umsetzung im Projekt
Schritt #2

Sie können selbst entscheiden, wieviel Aufwand und Zeit Sie in die Umsetzung der DSGVO investieren wollen. Wir stehen Ihnen entweder als externe Betreuer zur Verfügung oder übernehmen in Ihrem Auftrag federführend die Umsetzung.

  • Aufbau eines Datenschutzkonzeptes für Ihr Unternehmen
  • Implementierung eines Datenschutzmanagement-Systems (DMS)
  • Aufbau des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30 DSGVO
  • Identifizierung und Dokumentation der technisch und organisatorische Maßnahmen (Art.32 DSGVO)
  • Aufbau eines Verzeichnis der Auftragsdatenverarbeiter nach Art.28 DSGVO
  • Unterstützung bei der Erstellung der Löschkonzepte und Implementierung der Prozesse nach Art.17 DSGVO und §75 BDSG(neu)
  • Unterstützung bei der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes inkl. Backupkonzepte
  • Unterstützung bei der Implementierung der Prozesse zur Auskunsftspflicht gemäß Art.12 DSGVO
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

BETREUUNG

Kontinuierliche Betreuung
Schritt #3

Auch nach der initialen Umsetzung der DSGVO stehen wir Ihnen zur Seite. Gerne übernehmen wir auf Wunsch die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) für Ihr Unternehmen und betreuen Sie fortlaufend bei Fragen zum Datenschutzes.

  • Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) für Ihr Unternehmen
  • Technisch-organisatorische Prüfung der datenschutzrelevanten Maßnahmen
  • Fortlaufende technisch-organisatorische Betreuung rund um das Thema Datenschutz
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Risikoanalyse vor Einbindung neuer Hard- und Software
  • Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren (ggf. Vor Ort)
  • Fortschreibung von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Unterstützung bei Änderung interner Prozesse im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Bearbeitung von außerordentlichen Anfragen, Überprüfungen und Beschwerden von Betroffenen und Datenschutzbehörden und die ggf. notwendige Zusammenarbeit mit (Fach-)Anwälten

Kümmern Sie sich jetzt um Ihren Datenschutz!

~ WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ~

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DOKUMENTE

Merkblatt des Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Titel: Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc.
[PDF-Download] (Merkblatt – 2 Seiten)

FAQ

Unsere Antworten auf häufige Fragen rund um den Datenschutz.

~ KONTAKT ~

Daniel Nübling
Sophienstraße 120
76135 Karlsruhe

Tel: 0157 87 17 22 23
info [ät] dnuebling.de
info [ät] datenschutzexperte-karlsruhe.de

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